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Stellungnahme zum abgeänderten Vernehmlassungsbericht der Regierung



Betreffend die Abänderung des Gestzes über die Motorfahrzeugsteuer und die Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien. Dieser Artikel wurde von Gaston Fehr verfasst.



 

Zusammenfassung Vernehmlassungsbericht der Regierung


Die Regierung plant eine Änderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer, die verschiedene Aspekte betrifft. Zum einen sollen Steuerbefreiungen für Solar-, Elektro-, Hybrid- und Erdgasfahrzeuge aufgehoben werden. Zum anderen sollen die Motorfahrzeugsteuern auf Basis einer neuen Bemessungsgrundlage, die sich auf Gewicht und Leistung stützt, erhoben werden.


Die bisherige Steuerbefreiung für alternative Antriebe hat Anreize zum Kauf umweltfreundlicher Fahrzeuge geschaffen. Da jedoch Elektrofahrzeuge den Markt dominieren und die Befreiung keine Anreize mehr für den Kauf kleinerer und sparsamerer Fahrzeuge setzt, verletzt sie das Verursacherprinzip und wirkt wie eine Subventionierung des motorisierten Individualverkehrs. Zudem würden die Einnahmen aus der Motorfahrzeugsteuer aufgrund des Trends zur Elektromobilität kontinuierlich abnehmen, während die Kosten für den Ausbau und Unterhalt der Verkehrsinfrastruktur weiter anfallen.


Um diese Probleme anzugehen, plant die Regierung eine neue Bemessungsgrundlage für die MFZ-Steuer, die das Gewicht und die Leistung der Fahrzeuge berücksichtigt. Fahrzeuge mit alternativen Antrieben sollen einen Gewichtsabzug von anfänglich 50 Prozent erhalten, um den Kauf umweltfreundlicher Fahrzeuge weiterhin zu fördern und diejenigen Fahrzeughalter nicht zu benachteiligen, die aufgrund der bisherigen Steuerbefreiung ein solches Fahrzeug erworben haben.


Zusätzlich beabsichtigt die Regierung, eine einmalige Pauschalabgabe für den CO2-Ausstoß bei der erstmaligen Zulassung von Personenwagen in Liechtenstein einzuführen, sofern bestimmte CO2-Grenzwerte überschritten werden.


Parallel zu den Änderungen der MFZ-Steuer möchte die Regierung auch die Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektroautos einführen, wofür eine Anpassung des Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien vorgeschlagen wird.


Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen wurden als Reaktion auf eine Postulatsbeantwortung der Regierung an den Landtag entwickelt, die die Umgestaltung der Motorfahrzeugsteuer in ein Road Pricing System zum Thema hatte. Der Landtag begrüßte grundsätzlich die Ausrichtung der Änderungen und forderte direktere Anreize für umweltbewusstes Kaufverhalten, wodurch die Berücksichtigung des CO2-Ausstoßes als zusätzliche Bemessungsgrundlage in die Vernehmlassungsvorlage aufgenommen wurde.



Stellungnahme zur geplanten Motorfahrzeugsteuer


Die Regierung schreibt in ihrer Zusammenfassung «Aufgrund der Tatsache, dass E-Fahrzeuge nun am Markt dominieren und die Steuerbefreiung von alternativen Antrieben keine Anreize für den Kauf kleinerer und sparsameren Fahrzeuge setzt, verletzt die Befreiung das Verursacherprinzip.»


Grundlegend ist unserer Ansicht nach festzuhalten, dass nur reine Elektroautos (mit Batterie oder mit Wasserstoff) beim Betrieb lokal keine Emissionen in Form von Kohlenmonoxid, Stickoxide, Schwefeldioxid, Russpartikel in die Umwelt blasen. Aus diesem Grund sollten alle Arten von Hybridfahrzeugen, welche immer noch einen Verbrennungsmotor eingebaut haben, nicht auf die gleiche Stufe wie reine Elektroautos gestellt werden. Somit kann bei Neuzulassungen ein Anteil von ca. 20% im ersten Halbjahr 2023 und ein Bestand von ca. 5% sicher nicht als dominant bezeichnet werden. (Amt für Statistik Erstzulassungen Januar bis Mai 2023 Personenwagen nach Treibstoff).


Die Bestandes Statistik vom 30.6.2022 aller Fahrzeuge in Liechtenstein zeigt, dass Benziner 59.9%, Diesel 30.4% Hybridelektrisch 6% und elektrisch 3% ausmachten. Stand heute machen die reinen Elektroautos ca. 5% aus. Somit sehen wir keinen direkten Handlungs- bedarf für reine Elektroautos wegen ihrer „5% Dominanz“ die Motorfahrzeugsteuer- befreiung sofort und dringend aufzuheben.



2 grosse SUVs mit Verbrennungsmotoren mit durchschnittlichen 10'000 km Fahrleistung pro Jahr à 10 l/100 km Verbrauch, benötigen 2 mal 1’000 l Benzin oder Diesel pro Jahr, das entspricht grob einem Energieinhalt von 10'000 kWh pro Fahrzeug. Zwei mal 10'000 kWh fossile Energie ist dieselbe Menge fossile Energie, die ein älteres Einfamilienhaus mit einer Öl- oder Gasheizung benötigt.


Das bedeutet 2 Autos mit Verbrennungsmotoren entsprechen 1 Einfamilienhaus. Mit 1.7 Autos pro Haushalt in Liechtenstein stellen wir fest, dass Autos fast die gleiche Bedeutung für die CO2-Emissionen haben wie Gebäude.


Die Elektroautos waren und sind, stand heute, teurer als vergleichbare Benziner und Diesel. In den nächsten zwei Jahren kommen nun jedoch günstigere Elektrofahrzeuge auf den Markt. An diesem Wendepunkt sollte man den BürgerInnen Liechtensteins weiterhin den kleinen Anreiz geben, beim Kauf eines reinen Elektroautos für 3 Jahre von der Motorfahrzeugsteuer befreit zu sein.


Die Leistung eines Fahrzeugs, wie von der Regierung vorgeschlagen mitzuberücksichtigen, macht bei einem Elektromotor keinen Sinn, da ein reines Elektroauto egal ob 100 oder 1'000 PS mit einem Durchschnittsverbrauch von unter 20/kWh auf 100 km bewegt werden kann. Das entspricht unter 2 Liter/km Benzin oder Dieselverbrauch! Kein existierendes Benzin- oder Dieselfahrzeug kann diese Werte erreichen.


Die neue Motorfahrzeugsteuer sollte ausschliesslich auf das gesamtzulässige Fahrzeuggewicht bemessen werden, reine Elektroautos, welche aktuell erst 5% des Fahrzeugbestandes ausmachen sollen bis 31.12.2029 mit 50% ihres gesamtzulässigen Fahrzeuggewichtes besteuert werden. Dieser 50% Steuerbonus soll für reine Elektroautos bis 31.12.2029 gelten.


Für Hybridfahrzeuge sollte es keine Motorfahrzeugsteuer Befreiung geben, da sogar bei PlugIn Hybriden mit geringen rein elektrischen Reichweiten von 20 - 50 km immer wieder mit Verbrennungsmotor gefahren wird.


Mit der Besteuerung nur nach dem gesamtzulässige Fahrzeuggewicht und mit einem 50% Gewichtsbonus für Elektrofahrzeuge bis 31.12.2029, profitieren die in den nächsten Jahren auf den Markt kommenden kleineren/leichteren und günstigeren Elektroautos.

Dies unterstützt die vom Landtag begrüsste Stossrichtung, dass bei der Umgestaltung der MFZ-Steuern direktere Anreize für ein klimabewusstes Kaufverhalten geschaffen werden sollen.



Zusammenfassung Vernehmlassungsbericht der Regierung


Im Zuge der Abschaffung der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge sieht die vorgeschlagene Vorlage eine gesetzlich verankerte und zeitlich begrenzte Förderung von Elektroladestationen vor. Anstatt Elektrofahrzeuge direkt zu subventionieren, soll die Elektromobilität indirekt über den Ausbau der Ladeinfrastruktur gefördert werden. Dazu soll das Gesetz über die Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien (EEG) angepasst werden.


Die Förderung von Elektroladestationen soll an Parkplätze geknüpft werden und nicht mehr an den Kauf eines Elektrofahrzeugs. Pro Parkplatz ist eine maximale Förderung von CHF 2.000 vorgesehen, wobei die genaue Höhe abhängig von der Art der Ladestation sein wird. Antragstellende für die Förderung sollen Eigentümer und Stockwerkseigentümergemeinschaften sein. Die Zielgruppe der Förderung sind vor allem Mieter und Stockwerkeigentümer, da oft eine fehlende Ladeinfrastruktur ein Hindernis für den Kauf eines Elektrofahrzeugs darstellt. Die Förderung soll Anreize schaffen, dass Vermieter ihre Liegenschaften mit Ladestationen ausstatten.


Die Einführung dieser neuen Förderung würde jährliche Kosten von etwa CHF 200.000 verursachen, basierend auf der Annahme von 400 geförderten Parkplätzen pro Jahr mit einer durchschnittlichen Förderung von CHF 500 pro Parkplatz. Die geplante Förderung ist bis zum Jahr 2030 befristet. Die Förderung von Elektroladestationen ist auch Teil der Klimastrategie 2050 des Landes.



Stellungnahme zur Förderung von Ladestationen


Wir begrüssen die Förderung von Ladestationen. Bei der Förderung sollte jedoch zwischen der Grundinstallation einer Ladeinfrastruktur und der eigentlichen Ladestation unterschieden werden.

Die Grundinstallation (Kabelband zu jedem Parkplatz inkl. Lastmanagement und Umbau Stromhauptverteilung) sollte ebenso gefördert werden, wie die individuelle Ladestation.

Wichtig für die schnellere Verbreitung der Elektromobilität ist, dass man zuhause und am Arbeitsplatz laden kann. Da Autos über 23 Stunden am Tag stehen und Elektroautos mit einer grossen Batterie in naher Zukunft als Heimspeicher (vehicle to home) und als netzdienliche «grosse Speicherbatterie» (vehicle to grid) genutzt werden kann, sollte gerade jetzt beim Ausbau der Ladinfrastruktur darauf geachtet werden, dass diese jetzt startenden Technologien später genutzt werden können.



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